Preise

Hier steht Transparenz an erster Stelle.

Gerne mache ich Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

  • Projekt Erstgespräch

  • je50
  • Gestaltung

  • h45
  • Nutzung

  • xxx

Kennenlernen, Abstecken der Ziele und grobe Skizzen

 

Wird der Auftrag anschließend erteilt, werden die Kosten des Erstgesprächs auf der Endrechnung gutgeschrieben.

Fester Stundenlohn für Gestaltung, Entwürfe und Reinzeichnung / Schreiben

 

Detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Arbeitsschritte im Kostenvoranschlag mit Stundenanzahl

Flexible Berechnung der Nutzungsrechte je nach Gebrauch der erstellten Schriftzüge

 

Die einzelnen Bestandteile der Berechnung, sowie detaillierte Beispiele folgen unten

Für Außenstehende sind Design und Schriftgestaltung oft mysteriös und nur schwer nach zu vollziehen. Wie lange dauert welcher Arbeitsschritt? Welches Können ist gefragt? Als Designerin ist es meine Aufgabe ein Projekt einzuschätzen und Sie als Kunden über die voraussichtliche Dauer und Kosten eines Projektes aufzuklären. Gerne schlage ich mehrere Herangehensweisen vor und entscheide gemeinsam mit dem Kunden, worauf unser Fokus liegt.

Zusammensetzung des Endpreises

Der Gesamtpreis kann sich aus folgenden Bestandteilen zusammen setzen:

  • Gestaltung (Zeitaufwand x Stundenlohn)
  • Nutzungsgebühren (Gestaltungskosten x Summe aller Faktoren)
  • Materialkosten (individuelle Pauschale)
  • Reisekosten
  • Übernachtungskosten

Logodesign

 

Gestaltung + Nutzungsrechte + Materialkosten

= Gesamtpreis

Gestaltung mehrerer Gewerbetafeln in Münster

 

Gestaltung + Nutzungsrechte + Materialkosten + Reisekosten + Übernachtungskosten

= Gesamtpreis

Private Wandgestaltung in Bielefeld

 

Gestaltung + Materialkosten

= Gesamtpreis

Berechnung der Nutzungsrechte

Wirklich nur das zahlen, was man benötigt.

 

Das gestalterische Werk eines Designers ist durch das deutsche Urheberrecht geschützt. Dieses kann nicht veräußerlicht werden. Jedoch kann der Urheber Nutzungsrechte vergeben, über die geregelt wird, unter welchen Umständen das Werk vom geschäftlichen Auftraggeber weitergenutzt werden darf. Diese berechne ich wie folgt nach der Empfehlung der Allianz Deutscher Designer. In den Klammern angegeben finden Sie den Faktor der jeweiligen Auswahlmöglichkeit pro Zeile.

Soll z.B. die Nutzungsdauer nach Ablauf der gewählten Zeit verlängert werden, ist lediglich der Faktor Dauer (z.B. 5 Jahre – 0,3) erneut abzurechnen.

 

Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie weitere Fragen zum Nutzungsrecht haben.

Nutzungsart

einfach (0,2)

Die Gestalterin darf das Werk auch an andere verkaufen.

exklusiv (1,0)

Das Werk ist ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und darf von der Gestalterin nicht anderweitig verwendet oder verkauft werden.

Nutzungsgebiet

regional (0,1)

Das Design wird nur in einer Ortschaft oder Region genutzt.

national (0,3)

Das Design wird in einem gesamten Land genutzt.

europaweit (1,0)

Das Design wird in mehreren Ländern Europas genutzt.

weltweit (2,0)

Die Nutzung ist räumlich nicht eingeschränkt.

Nutzungsdauer

1 Jahr (0,1)

5 Jahre (0,3)

10 Jahre (0,5)

unbegrenzt (1,5)

Nutzungsumfang

gering (0,1)

z.B. die Nutzung eines Logos auf der Standart-Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefpapier)

mittel (0,3)

z.B. die Nutzung eines Logos auf der Standart-Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefpapier) und Website sowie Flyern

groß (0,7)

z.B. die Nutzung eines Schriftzugs in einer Plakatreihe, die in hoher Stückzahl gedruckt und vertrieben wird

umfangreich (1,0)

z.B. die Nutzung eines Schriftzugs in einer mehrteiligen Modereihe, die in hoher Stückzahl gedruckt und vertrieben wird, sowie die Kommunikation und Bewerbung dessen