Hier steht Transparenz an erster Stelle.
Gerne mache ich Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Gerne mache ich Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Wird der Auftrag anschließend erteilt, werden die Kosten des Erstgesprächs auf der Endrechnung gutgeschrieben.
Detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Arbeitsschritte im Kostenvoranschlag mit Stundenanzahl
Die einzelnen Bestandteile der Berechnung, sowie detaillierte Beispiele folgen unten
Der Gesamtpreis kann sich aus folgenden Bestandteilen zusammen setzen:
Logodesign
Gestaltung + Nutzungsrechte + Materialkosten
= Gesamtpreis
Gestaltung mehrerer Gewerbetafeln in Münster
Gestaltung + Nutzungsrechte + Materialkosten + Reisekosten + Übernachtungskosten
= Gesamtpreis
Private Wandgestaltung in Bielefeld
Gestaltung + Materialkosten
= Gesamtpreis
Wirklich nur das zahlen, was man benötigt.
Das gestalterische Werk eines Designers ist durch das deutsche Urheberrecht geschützt. Dieses kann nicht veräußerlicht werden. Jedoch kann der Urheber Nutzungsrechte vergeben, über die geregelt wird, unter welchen Umständen das Werk vom geschäftlichen Auftraggeber weitergenutzt werden darf. Diese berechne ich wie folgt nach der Empfehlung der Allianz Deutscher Designer. In den Klammern angegeben finden Sie den Faktor der jeweiligen Auswahlmöglichkeit pro Zeile.
Soll z.B. die Nutzungsdauer nach Ablauf der gewählten Zeit verlängert werden, ist lediglich der Faktor Dauer (z.B. 5 Jahre – 0,3) erneut abzurechnen.
Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie weitere Fragen zum Nutzungsrecht haben.
einfach (0,2)
Die Gestalterin darf das Werk auch an andere verkaufen.
exklusiv (1,0)
Das Werk ist ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und darf von der Gestalterin nicht anderweitig verwendet oder verkauft werden.
regional (0,1)
Das Design wird nur in einer Ortschaft oder Region genutzt.
national (0,3)
Das Design wird in einem gesamten Land genutzt.
europaweit (1,0)
Das Design wird in mehreren Ländern Europas genutzt.
weltweit (2,0)
Die Nutzung ist räumlich nicht eingeschränkt.
1 Jahr (0,1)
5 Jahre (0,3)
10 Jahre (0,5)
unbegrenzt (1,5)
gering (0,1)
z.B. die Nutzung eines Logos auf der Standart-Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefpapier)
mittel (0,3)
z.B. die Nutzung eines Logos auf der Standart-Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefpapier) und Website sowie Flyern
groß (0,7)
z.B. die Nutzung eines Schriftzugs in einer Plakatreihe, die in hoher Stückzahl gedruckt und vertrieben wird
umfangreich (1,0)
z.B. die Nutzung eines Schriftzugs in einer mehrteiligen Modereihe, die in hoher Stückzahl gedruckt und vertrieben wird, sowie die Kommunikation und Bewerbung dessen